honorarHonorargestaltung unseres Maklerbüros nach BGB

Bevor ein Makler mit seinen Aktivitäten beginnt, hat er mit seinen Geschäftspartnern beweisbar, d. h. schriftlich oder unter Zeugen ein Honorar zu vereinbaren. Dies geschieht am besten durch den Abschluss eines Maklervertrages mit dem Verkäufer bzw. der Unterzeichnung eines Objektnachweises mit Honorarvereinbarung durch den Miet- bzw. Kaufinteressenten und dem Makler.

Das Honorar für Käufer und Verkäufer beträgt in der Regel jeweils 3,57 % vom verbrieften Kaufpreis inkl. MwSt.

Bei Nachweis/Vermittlung einer Wohn- bzw. Gewerbe-immobilie werden bei einem Mietvertragsabschluss 2 bzw. 3 Monatsmieten zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, das sind 2,38 bzw. 3,57 Monatsmieten fällig.